Die Systematik der Steuerentlastung sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen, ab denen Lohn- und Einkommenssteuer zu entrichten ist, an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird.
Im Rahmen des „verbleibenden Drittels“ möchte die Bundesregierung nun die Erwerbstätigen, Familien und Pensionisten noch stärker entlasten. Gesamtvolumen: 1,2 Milliarden Euro. Details wurden dazu am Freitag bekanntgegeben.
„Diese Maßnahme bringt auch vielen arbeitenden Menschen, Familien und Pensionisten in der Stadt Wels eine weitere finanzielle Erleichterung. Damit werden die Belastungen und Herausforderungen durch die Inflation erneut gedämpft“, so Alexandra Platzer.
Das Paket sieht eine Reihe von Initiativen und Maßnahmen vor, um auf verschiedenste Wege die Menschen zu entlasten. So werden neben der Anpassung der Tarifstufen unter anderem auch die steuerliche Begünstigung von Überstunden ausgeweitet, der Gewinnfreibetrag für Unternehmen und der Kindermehrbetrag für Familien erhöht. Auch die Absetzbeträge werden voll angepasst.
Rechenbeispiele des Finanzministeriums veranschaulichen, wie stark sich die Entlastung auf die Betroffenen auswirken.
Eine alleinerziehende Angestellte hat zwei Kinder unter 18. Sie erhält ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 1.650 Euro. → Gesamtentlastung: 706 Euro/Jahr
Ein Pensionist erhält eine durchschnittliche monatliche Bruttopension in Höhe von 1.825,70 Euro. → Gesamtentlastung: 664 Euro/Jahr
Ein Angestellter ist in einer Stahlfabrik im Schichtbetrieb beschäftigt und arbeitet pro Monat zusätzlich 20 Überstunden. Der Angestellte erhält ein monatliches Bruttogehalt (ohne Überstunden und SEG-Zulagen) in Höhe von 3.666,15 Euro. → Gesamtentlastung: 1.208 Euro/Jahr
„Die Regierung setzt den Weg der Entlastung in diesen schwierigen Zeiten konsequent fort. Dabei handelt es sich nicht um Einmalzahlungen oder nur temporäre Maßnahmen, sondern um Entlastungen, die dauerhaft wirken“, so die Abgeordnete abschließend.