Im Oö. Abfallwirtschaftsgesetz gibt es bereits Strafbestimmungen. Um ein wirksameres Vorgehen zu ermöglichen, sollen jedoch für die Vollziehung nicht bloß die Polizei, sondern auch eingerichtete Ordnungsdienste zuständig werden.
Aus diesem Grund hat der OÖ Landtag eine Novelle zum OÖ. Abfallwirtschaftsgesetz in Auftrag gegeben, welche den Vollzug auch durch Ordnungsdienste – in Wels die Ordnungswache – beinhalten soll.
Mit dieser geplanten Gesetzesänderung soll ein wirksameres Vorgehen möglich werden. In Zukunft soll für die Vollziehung nicht nur die Polizei, sondern auch die Ordnungswache zuständig sein.
LAbg. Dr. Peter Csar: „Das Wegwerfen von Müll verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern ist ein Ärgernis und beeinträchtigt das Stadtbild. Mit der geplanten Kompetenzausweitung soll nicht nur die Polizei entlastet werden sondern auch effektiver bzw. wirksamer gegen Verschmutzung vorgegangen werden können. Der Ordnungswache wird dann auch eine rechtliche Grundlage für ihr Einschreiten gegeben!“